Voraussetzungen neutraler Finanzberatung

Ein Berater ist nachweisbar unabhängig und kann absolut neutral beraten, wenn er nur seinen Kunden verpflichtet ist. Sobald er von Produktanbietern, Banken oder anderen Akteuren in der Finanzbranche in irgendeiner Art und Weise entschädigt wird, kann er verleitet werden, auch deren Interessen zu verfolgen. Wie neutral eine Finanzberatung oder Vermögensverwaltung ist, hängt einerseits vom entsprechenden Berater selbst ab, andererseits vom Unternehmen für das er arbeitet. Folgende Punkte spielen bei der Beurteilung und dem Vergleich der Unabhängigkeit eine Rolle:

  • Geht das Beratungsunternehmen Vertriebsvereinbarungen mit Produktanbietern ein?
  • Hat das entsprechende Unternehmen eigene Finanzprodukte?
  • Erhält das Unternehmen Provisionen, wenn es bestimmte Finanzprodukte einsetzt oder verkauft?
  • Profitiert der einzelne Berater direkt oder indirekt von Provisionen, die das Unternehmen von Banken oder Produktanbietern erhält?
  • Erhält das jeweilige Unternehmen oder der Berater bei einer Umsetzung von Vorschlägen, beispielsweise in der Vermögensverwaltung, Retrozessionen von Banken oder Produktanbietern?
  • Gibt es neben dem Beratungshonorar (Finanzberatung), beziehungsweise Verwaltungshonorar (Vermögensverwaltung) andere Einnahmequellen, die im Zusammenhang mit der Dienstleistung für den Kunden entstehen?
  • Wie transparent wird über Abläufe im Unternehmen gesprochen und werden allfällige Rückvergütungen vollständig offen gelegt?
  • Ist das Unternehmen oder der Berater anderen finanziellen Anreizen durch Banken oder Produktanbieter ausgesetzt?
  • Bestätigt das Unternehmen schriftlich, dass es auf allfällige Provisionen zu Gunsten des Kunden verzichtet?

Geschäftsphilosophie und persönliche Einstellung des Beraters

Wichtig ist auch die Geschäftsphilosophie des jeweiligen Unternehmens. Wie wird die Unabhängigkeit im Unternehmen gelebt und wie kann dem Kunden aufgezeigt werden, dass Empfehlungen und Ratschläge ohne Interessenkonflikte gefällt werden? Selbstverständlich kann ein Unternehmen unabhängig agieren und neutral beraten, obwohl es beispielsweise Abschlussprovisionen oder Retrozessionen erhält oder interne Prozesse gegenüber den Kunden nicht offenlegen möchte. Am Schluss zählt das Vertrauen zum jeweiligen Berater und die daraus resultierende Sicherheit, dass nur im Interesse des Kunden gehandelt wird.