Das Bundesgericht hat in mehreren wegweisenden Urteilen entschieden, dass die Retrozessionen den Kunden gehören, ausser wenn diese ausdrücklich über die Höhe informiert werden und darauf verzichten. Kickbacks.ch setzt sich nicht im Detail mit den rechtlichen Fragen zu Retrozessionen auseinander. Wir haben Ihnen dazu unter dem Link „Rechtliche und weitere Informationen zu Retrozessionen“ einige Informationen zusammen gestellt.

Entscheide zu Retrozessionen

Kaum ein anderer Bundesgerichtsentscheid hat die Finanzbranche in den letzten Jahren so „auf den Kopf gestellt“ wie diejenigen zum Thema Retrozessionen. Die Interessen der Anleger wurden dabei hoch gewichtet.

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Rechtliche Informationen

Erhalten Sie hier einen Überblick über die Rechtsgrundlagen und weiteren Informationen rund um das Theman Retrozessionen in der Finanzbranche. Was beschäftigt den Anleger diesbezüglich heute besonders?

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Retrozessionen und Gebühren

Retrozessionen und alle anderen Kickbacks an den Vertrieb, werden am Schluss durch den Kunden bezahlt. Das ist leider auch heute noch in der Finanzbranche der Fall. Versteckte Gebühren können echte Kostenfallen sein.

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Definition Retrozessionen

Retrozessionen von Banken werden in der Schweiz auch als Kickbacks, Rückvergütungen oder Provisionen bezeichnet. Die Entstehungsquellen von Retrozessionen sind vielseitig. Überwall wo Gebühren Anfallen, können Retrozessionen fliessen.

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