Interessenskonflikte

Finanzberater und Vermögensverwalter sind in verschiedenen Situationen einem Interessenskonflikt ausgesetzt. Sie können überall dort auftreten, wo neben dem Kunden und seinem Berater weitere Parteien involviert sind. Wenn Retrozessionen bezahlt werden, sollen damit Anreize geschaffen werden. Denn niemand zahlt einfach so Provisionen, ohne selbst in irgendeiner Form profitieren zu können.

Provisionen werden über die Kundengebühren finanziert

Sobald ein Berater Provisionen von Dritten erhält, kann er dazu verleitet werden, deren Interessen zu berücksichtigen und damit indirekt seine eigenen Interessen über diejenigen seiner Kunden zu stellen. Dies kann beispielsweise geschehen, indem Anbieter mit hohen Provisionen bevorzugt werden. Eines ist klar: Am Schluss werden alle Kickbacks vom Kunden bezahlt – und zwar über höhere Gebühren bei der Depotbank oder den Finanzprodukten. Höhere Gebühren reduzieren die Rendite eines Anlegers langfristig massiv.

Einfluss Gebühren auf Kickbacks

Interessenkonflikte bei Depotumschichtungen

Bei einem externen Vermögensverwalter entsteht ein Dreiecksverhältnis zwischen Kunde, Bank und Vermögensverwalter.

Ablauf von Retrozessionen

Ein Vermögensverwalter kann bei jeder Transaktion mitverdienen

Vermögensverwalter können von der Depotbank bis zur Hälfte der Courtage oder sogar mehr als Retrozession erhalten. Wenn zusätzlich ein Währungswechsel vorgenommen wird, kommen weitere potenzielle Rückvergütungen hinzu. Ein Vermögensverwalter gewichtet seine eigenen Interessen höher als jene seiner Kunden, wenn er eine Umschichtung auch mit dem Hintergedanken höherer Retrozessionen vornimmt.

Gebühren reduzieren die Rendite

Es gibt keine Grundregel, wie oft ein Depot pro Jahr umgeschichtet werden soll. Bei einer Umsetzung der Anlagestrategie mit Einzeltiteln ist die Umschichtungsquote normalerweise höher als beim Einsatz von Anlagefonds. Dies hängt damit zusammen, dass der Investmentfonds selber bereits regelmässig Umschichtungen vornimmt. Ist das Ziel das langfristige Wachstum des Wertschriftenvermögens, dann ist es aus Gebührensicht nicht sinnvoll, Finanzinstrumente immer bereits mit kleinen Gewinnen zu verkaufen oder Verluste sofort zu realisieren. Zu häufiges Umschichten durch einen Vermögensverwalter sollte kritisch hinterfragt werden.

Geldberater haben ähnliche Aufgaben wie ein Rechtsanwalt

Es ist undenkbar, dass ein Rechtsanwalt bei der Vertretung seines Mandanten neben dem Kunden-Honorar zusätzlich Geld von anderen Interessenparteien erhält. Hat ein Finanzberater oder Vermögensverwalter in gewissen Bereichen nicht auch eine ähnliche Funktion wie ein Rechtsanwalt? Er sollte doch eigentlich Gebühren in Interesse seiner Kunden verhandeln und bei allen Entscheiden einzig und alleine die Kundeninteressen vertreten. Interessenkonflikte durch finanzielle Anreize sollten daher wenn immer möglich verhindert werden.