Retrozessionen – Anrecht auf Auskunft

Viele Anleger möchten wissen, wie viel ihre Bank oder ihr Vermögensverwalter mit den versteckten Retrozessionen zusätzlich verdient. Leider ist das nicht immer leicht herauszufinden. Verweigert die Bank oder der Verwalter die Auskunft, kann der Betrag geschätzt werden.

Banken und Vermögensverwalter müssen Auskunft geben

Grundsätzlich müssen Banken und Vermögensverwalter Auskunft über die erhaltenen Retrozessionen geben. Die Praxis zeigt jedoch, dass Anleger mit der Forderung nach mehr Transparenz oft auf Granit beissen. Die verschiedenen Interessenparteien sind sich nicht einig, wann und in welcher Form über die geflossenen oder in der Zukunft fliessenden Retrozessionen informiert werden muss. Bei einer kostenlosen Anlageberatung wird sich die Bank wahrscheinlich auf den Standpunkt stellen, dass der Anlageentscheid vom Kunden selber getroffen wurde und daher kein Anspruch auf Transparenz besteht. Bei einer Vermögensverwaltung ist die Rechtsgrundlage klarer: Die Bank oder der Vermögensverwalter arbeitet im Auftrag des Kunden und muss gemäss Gesetzt einzig und alleine die Interessen des Kunden verfolgen. Die vollständige Offenlegung der Retrozessionen sollte daher selbstverständlich sein.

Grundsätzlich sollten sich Anleger überlegen, wie wichtig ihnen die Transparenz in Bezug auf die Retrozessionen ist. Gibt eine Bank keine Auskunft, hat das immer einen faden Beigeschmack. Schliesslich könnte die Bank die Provisionen offenlegen, anscheinend gibt es aber einen Grund, wieso sie dies nicht tun möchte. Es ist klar, dass das Vertrauensverhältnis dadurch leiden kann. Eines ist jedoch wichtig: Verzichten Sie in den Verträgen mit der Bank oder dem Vermögensverwalter nie auf die Offenlegung von Retrozessionen. Auch wenn ein solcher Verzicht nicht erlaubt beziehungsweise ungültig wäre, ist er höchst fraglich. Das entsprechende Institut gibt ja indirekt zu, dass es etwas zu verstecken hat und nicht darüber sprechen will. Sie sollten sich überlegen, ob Sie wirklich mit einem solchen Institut zusammen arbeiten möchten.

Den Berater auf Retrozessionen ansprechen

Am besten ist es sicher, wenn man mit seinem Berater über das Thema Retrozessionen spricht. Seriöse Institute haben nichts zu verbergen und sind vielfach sogar froh, dass das Thema angesprochen wird. Eines ist hier besonders wichtig: Lassen Sie sich die Aussagen des Beraters auf jeden Fall schriftlich bestätigen. Falls Sie schriftlich Auskunft verlangen möchten, können Sie folgende Vorlagen verwenden:
Musterbrief / Vereinbarung: Offenlegung von Retrozessionen

Schätzung der Retrozessionen

Leider gibt es Institute, die Auskunft verweigern oder Kunden mit allgemeinen Aussagen zu befriedigen versuchen. In diesem Fall müsste man die Auskunft gerichtlich einfordern. Das ist einerseits aufwändig und es ist klar, dass viele Anleger diesen Weg nicht einschlagen möchten. Dieses Vorgehen lohnt sich vor allem bei grossen Vermögen. Von einem Fachmann können die Retrozessionen relativ genau geschätzt werden, wenn die Verträge und Gebühren eingesehen werden können.

Die Experten der VermögensPartner AG schätzen die Retrozessionen, die bei Ihrem Depot fliessen und beurteilt Ihre Wertschriften. Mehr Informationen dazu hier:
Depot-Check der VermögensPartner AG

Rechtliche Informationen zu Retrozessionen

Sie haben gemäss Bundesgericht ein Anrecht darauf, den Betrag der Retrozessionen auf Franken und Rappen genau zu kennen. Sie können dieses Recht – wenn es Ihnen verwehrt bleibt – gerichtlich einfordern. Dazu mehr Informationen hier:
Rechtliche Informationen zu Retrozessionen