Vermögensverwaltungsvertrag


Vertragliche Delegation der Verwaltung von Vermögenswerten

Der Vermögensverwaltungsvertrag regelt das rechtliche Verhältnis zwischen dem Kunden und dem Vermögensverwalter. Ein Vermögensverwalter betreut und verwaltet das Vermögen seiner Kunden und berät sie in Geld- und Vermögensfragen. Angeboten wird die Dienstleistung üblicherweise von Banken, unabhängigen (externen) Vermögensverwaltern, Finanz- und Vermögensberatern, Versicherungen, Treuhändern, Anwälten und teilweise auch von Privatpersonen. Vermögensverwalter können sich einerseits über das Kundenhonorar, andererseits über Retrozessionen finanzieren. Durch den Vertrag räumt der Kunde dem Vermögensverwalter die Verfügungsmacht über sein Vermögen oder Teile davon ein. Der Kunde will damit die besonderen Kenntnisse und Erfahrungen des Vermögensverwalters nutzen, um seine Anlageziele zu erreichen. In der Ausgestaltung des Vertrages hat der Vermögensverwalter grossen Spielraum.

Rechtliche Qualifikation des Vermögensverwaltungsauftrages

Der Vermögensverwaltungsauftrag fällt unter die Bestimmungen des einfachen Auftrags (Art. 394 ff. OR). Obligationenrecht Er kann formfrei erteilt werden. Die Richtlinien der Schweizerischen Bankiervereinigung verlangen von den Banken jedoch, dass er immer schriftlich erfolgen muss. Gemäss Art. 398 Abs. 2 OR verpflichtet sich der Beauftragte, die ihm übertragenen Aufgaben und Geschäfte sorgfältig nach Treu und Glauben auszuführen. Ein Vermögensverwaltungsauftrag kann gemäss OR Art. 404 jederzeit widerrufen oder gekündigt werden.