Transparenz in der Vermögensverwaltung


Aufschluss darüber, wie transparent ein Vermögensverwalter Ein Vermögensverwalter betreut und verwaltet das Vermögen seiner Kunden und berät sie in Geld- und Vermögensfragen. Angeboten wird die Dienstleistung üblicherweise von Banken, unabhängigen (externen) Vermögensverwaltern, Finanz- und Vermögensberatern, Versicherungen, Treuhändern, Anwälten und teilweise auch von Privatpersonen. Vermögensverwalter können sich einerseits über das Kundenhonorar, andererseits über Retrozessionen finanzieren. in Bezug auf Retrozessionen Sammelbegriff für Rückvergütungen von Banken und Produktanbietern an einen Vermögensverwalter oder Finanzberater. Beim Einsatz fremder Produkte erhalten auch Banken Retrozessionen von Produktanbietern (Produkt-Retrozessionen). Diese Rückvergütungen sind mit Provisionen vergleichbar und weit verbreitet. Für den Kunden sind die Retrozessionen im Normalfall nicht sichtbar. Sie werden sowohl bei Börsentransaktionen als auch beim Einsatz bestimmter Finanzprodukte wie Anlagefonds oder strukturierten Produkte bezahlt. Retrozessionen können einmalig oder regelmässig wiederkehrend bezahlt werden. Umgangssprachlich werden Retrozessionen oft auch als Retros oder Kickbacks bezeichnet. ist, gibt der Vertrag zwischen dem Kunden und dem Verwalter. Ist der Vermögensverwaltungsvertrag nicht aussagekräftig oder unverständlich formuliert, hilft ein persönliches Gespräch. Jeder Vermögensverwalter ist gemäss Bundesgericht verpflichtet, detaillierte Auskunft über alle erhaltenen Rückvergütungen zu geben.

Die fünf Transparenzstufen in Bezug auf Retrozessionen

1. Stufe: Intransparenz

In den Vertragswerken steht nichts bezüglich Retrozessionen und der Kunde wird auch mündlich nicht darüber aufgeklärt. Kurz: Dem Kunden werden die erhaltenen Zahlungen bewusst verschwiegen.

2. Stufe: Kleingedruckt

Der Erhalt von Rückvergütungen steht im Vertrag. Der Kunde wird jedoch nicht aktiv vom Berater auf die Zahlungen von Retrozessionen angesprochen oder aufgeklärt. Der Erhalt wird so umschrieben, dass für einen Laien nicht sofort ersichtlich ist, wie hoch die Rückvergütungen sind und welche Konsequenzen sich daraus ergeben.

3. Stufe: Aufklärung

Im Vertrag zwischen dem Vermögensverwalter und dem Kunden steht explizit, dass der Vermögensverwalter auf Grund seiner Tätigkeit als Verwalter des Kundenvermögens Geld von Dritten erhält. Dabei werden die einzelnen Quellen separat aufgelistet und die Höhe, allenfalls in Bandbreiten, genannt.

4. Stufe: Transparenz

Der Kunde wird aktiv über alle Rückvergütungen und die Höhe aufgeklärt. Er hat jederzeit Einsicht in die detaillierten Abrechnungen der Retrozessionen. Über die Höhe der Retrozessionen wird der Kunde regelmässig informiert, beispielsweise zusammen mit dem Jahres- oder Quartalsreport zum Depot. Aufbewahrungsort für Wertgegenstände im weitesten Sinne. Bei Wertpapieren ist das Depot der Ort, wo das Bankinstitut die Wertpapiere für seine Kunden führt. Normalerweise verlangen die Geldinstitute eine Gebühr für die Depotführung.
Er kann so für jede Periode der Gebührenabrechnung eruieren, wie hoch die Gesamteinnahmen des Vermögensverwalters mit dem Kundenvermögen waren.

5. Stufe: Rückerstattung

Der Vermögensverwalter finanziert sich ausschliesslich durch das Honorar der Kunden. Über die Höhe möglicher Retrozessionen wird offen gesprochen. Sie werden transparent ausgewiesen und vollständig an den Kunden weiter geleitet. Die Rückerstattung kann als Gutschrift erfolgen oder mit dem Verwaltungshonorar verrechnet werden. Dass der Vermögensverwalter auf alle Rückvergütungen Dritter verzichtet, wird vertraglich festgehalten. Durch diese Vorgehensweise werden alle Anreize von Drittparteien unterbunden und Interessenkonflikte können gar nicht erst entstehen. Die Unabhängigkeit eines Vermögensverwalters wird dadurch nachweisbar.

 

Fachkommentar zum Thema Transparenz

Hier finden Sie einen Fachkommentar der VermögensPartner AG mit dem Titel "Intransparente Kostenstrukturen verunmöglichen einen fairen Wettbewerb". 

 

Intransparenz verunmöglicht einen fairen Wettbewerb in der Vermögensverwaltung