Pflichten eines seriösen Vermögensverwalters


Der Vermögensverwalter Ein Vermögensverwalter betreut und verwaltet das Vermögen seiner Kunden und berät sie in Geld- und Vermögensfragen. Angeboten wird die Dienstleistung üblicherweise von Banken, unabhängigen (externen) Vermögensverwaltern, Finanz- und Vermögensberatern, Versicherungen, Treuhändern, Anwälten und teilweise auch von Privatpersonen. Vermögensverwalter können sich einerseits über das Kundenhonorar, andererseits über Retrozessionen finanzieren. hat verschiedene Pflichten gegenüber seinen Kunden. Die wichtigsten sind folgende:

  • Der Vermögensverwalter hat die Pflicht zur Besorgung der ihm übertragenen Geschäfte gemäss Vermögensverwaltungsvertrag.
  • Anlagen müssen auf der Basis umfassender Analysen und sicheren Informationsquellen ausgewählt und ausreichend diversifiziert Begriff für die breite Streuung von Wertschriftenanlagen, um das Risiko von Verlusten zu reduzieren. Der Anleger muss jedoch berücksichtigen, dass er das sogenannte systematische Risiko (Marktrisiko) von Wertschriften nicht reduzieren kann.
    werden.
  • Die Interessen der Kunden müssen denen des Vermögensverwalters vorgehen. Alle Kunden müssen gleichbehandelt werden.
  • Jeder Vermögensverwalter ist der Diskretionspflicht unterstellt. Diese ergibt sich gemäss OR Obligationenrecht aus dem Vertrauensverhältnis zwischen dem Vermögensverwalter und dem Kunden.
  • Vermögensverwalter sind zur Informations- und Rechenschaftsablage verpflichtet.
  • Wenn ein Kunde unzweckmässige Anweisungen gibt, ist dieser vom Vermögensverwalter darauf hinzuweisen.
  • Berät der Vermögensverwalter den Kunden bei der Wahl der Depotbank, Kundengelder werden nicht beim Vermögensverwalter aufbewahrt, sondern bei einer externen Bank. Die Bank ist die Abwicklungsstelle aller Bankgeschäfte und Finanztransaktionen und ermöglicht dem Verwalter den Zugang zur Börse. Es ist sichergestellt, dass die Gelder vom Gesellschaftsvermögen des Vermögensverwalters strikt getrennt und von einer Veruntreuung oder Insolvenz nicht tangiert sind.
    haftet er ihm für die gehörige Sorgfalt bei der Wahl und der Instruktion derselben.
  • Der Vermögensverwalter hat die Pflicht, bei seiner Arbeit ein erhöhter Grad an Sorgfalt walten zu lassen.
  • Der Vermögensverwalter hat die Pflicht, seine Kunden über alle im Zusammenhang mit dem betreuten Kundenvermögen erhaltenen Einnahmen von Dritten vollständig und wahrheitsgetreu zu orientieren.

 

Vermögensverwalter haben in der Ausübung ihrer beruflichen Tätigkeit eine grosse Verantwortung. Ihr Handeln kann für die wirtschaftliche Existenz des Kunden von grosser Bedeutung sein.