Gebühren / Kosten in der Vermögensverwaltung

Vermögensverwaltungsgebühren sind nur ein Teil der Gesamtkosten

Die gesamten Kosten / Gebühren einer Vermögensverwaltung setzen sich aus den Vermögensverwaltungsgebühren, Entschädigung des Vermögensverwalters für die Bewirtschaftung des Wertschriftendepots. Üblich ist eine prozentuale Gebühr und allenfalls eine Gewinnbeteiligung bei Erreichen einer überdurchschnittlichen Rendite.
den Bankgebühren und den Produktkosten zusammen. Um die Gesamtgebühren von Verwaltungsmandaten miteinander zu vergleichen, sollten daher immer alle drei Faktoren berücksichtigt werden. Gibt ein Vermögensverwalter Ein Vermögensverwalter betreut und verwaltet das Vermögen seiner Kunden und berät sie in Geld- und Vermögensfragen. Angeboten wird die Dienstleistung üblicherweise von Banken, unabhängigen (externen) Vermögensverwaltern, Finanz- und Vermögensberatern, Versicherungen, Treuhändern, Anwälten und teilweise auch von Privatpersonen. Vermögensverwalter können sich einerseits über das Kundenhonorar, andererseits über Retrozessionen finanzieren. Retrozessionen Sammelbegriff für Rückvergütungen von Banken und Produktanbietern an einen Vermögensverwalter oder Finanzberater. Beim Einsatz fremder Produkte erhalten auch Banken Retrozessionen von Produktanbietern (Produkt-Retrozessionen). Diese Rückvergütungen sind mit Provisionen vergleichbar und weit verbreitet. Für den Kunden sind die Retrozessionen im Normalfall nicht sichtbar. Sie werden sowohl bei Börsentransaktionen als auch beim Einsatz bestimmter Finanzprodukte wie Anlagefonds oder strukturierten Produkte bezahlt. Retrozessionen können einmalig oder regelmässig wiederkehrend bezahlt werden. Umgangssprachlich werden Retrozessionen oft auch als Retros oder Kickbacks bezeichnet. der Bank an seine Kunden weiter, ist eine höhere Verwaltungsgebühr gerechtfertigt. Denn dem Vermögensverwalter fehlen diese Einnahmen und der Kunde kann auf der Seite der Bankgebühren viel Geld sparen. Dasselbe gilt bei Produktretrozessionen.

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Gewinnbeteiligung bei einer Vermögensverwaltung

Viele Vermögensverwalter erheben zusätzlich zur Verwaltungsgebühr eine Entschädigung auf Erfolgsbasis. Es gibt unterschiedliche Möglichkeiten, die Höhe einer Gewinnbeteiligung zu bestimmen. Eine verbreitete Variante ist die Partizipation an einem Teil der Rendite. Prozentuale Wertveränderung einer Anlage über einen bestimmten Zeitraum.
Oft wird die Gewinnbeteiligung erst fällig, wenn eine vereinbarte Zielrendite übertroffen wird. Diese Zielrendite kann beispielsweise der Risikolose Zinssatz oder eine vereinbarte Rendite je nach Zusammensetzung des Portfolios sein. Die Berechnungsmethode sollte auf jeden Fall gewährleisten, dass der Kunde nach einem Kursverlust nicht erneut für eine Wertsteigerung des Vermögens bezahlt (High-Water-Mark-System). Prinzip, wonach ein Vermögensverwalter erst dann wieder an Gewinnen beteiligt wird, wenn eventuelle Verluste aus früheren Abrechnungsperioden durch erwirtschaftete Gewinne vollständig kompensiert sind.

 

Weitere Informationen

Sie finden hier ein Factsheet zum Thema "Gebühren und Kosten in der Vermögensverwaltung" von Kickbacks.ch sowie eine Fachanalyse der VermögensPartner AG mit dem Titel "Die langfristigen Auswirkungen von Gebühren auf die Rendite eines Wertschriftenportfolios".

Kosten und Gebühren einer Vermögensverwaltung
Die langfristigen Auswirkungen von Gebühren auf die Rendite eines Wertschriftenportfolios