Aufsicht über externe Vermögensverwalter

Obligatorische Unterstellung jedes Finanzintermediärs

Jeder Finanzintermediär in der Schweiz hat sich einer Selbstregulierungsorganisation anzuschliessen oder muss über eine Bewilligung der Kontrollstelle für die Bekämpfung der Geldwäscherei verfügen. Die Selbstregulierungsorganisationen können berufsethische Verhaltensregeln schaffen und sich der laufenden Marktentwicklung anpassen. Sie sind so in der Lage, schnell und flexibel auf Veränderungen in der Welt der Finanzdienstleistungen zu reagieren. Ein wichtiger Vorteil der Selbstregulierung durch einen Berufsverband besteht darin, dass die Nähe zum Markt und den Kundenbedürfnissen optimal gewährleistet ist.

Ziele der Selbstregulierung

Der Gesetzgeber verzichtet bewusst auf detaillierte staatliche Vorschriften zu Gunsten einer Regulierung durch private Organisationen. Wo es sinnvoll ist, soll den Privaten Spielraum für Selbstregulierung gegeben werden. Ziele der Regulierung sind die Qualitätssicherung der angebotenen Finanzdienstleistungen und die Festigung des guten Rufes des Finanzplatzes Schweiz. Die Bekämpfung der Geldwäscherei hat bei den Selbstregulierungsorganisationen einen hohen Stellenwert.