Rückforderung von Retrozessionen / Kickbacks


Gemäss Bundesgericht können Anleger Retrozessionen zurückfordern

Der Bundesgerichtsentscheid ist eindeutig: Ein Vermögensverwalter Ein Vermögensverwalter betreut und verwaltet das Vermögen seiner Kunden und berät sie in Geld- und Vermögensfragen. Angeboten wird die Dienstleistung üblicherweise von Banken, unabhängigen (externen) Vermögensverwaltern, Finanz- und Vermögensberatern, Versicherungen, Treuhändern, Anwälten und teilweise auch von Privatpersonen. Vermögensverwalter können sich einerseits über das Kundenhonorar, andererseits über Retrozessionen finanzieren. ist grundsätzlich verpflichtet, Retrozessionen Sammelbegriff für Rückvergütungen von Banken und Produktanbietern an einen Vermögensverwalter oder Finanzberater. Beim Einsatz fremder Produkte erhalten auch Banken Retrozessionen von Produktanbietern (Produkt-Retrozessionen). Diese Rückvergütungen sind mit Provisionen vergleichbar und weit verbreitet. Für den Kunden sind die Retrozessionen im Normalfall nicht sichtbar. Sie werden sowohl bei Börsentransaktionen als auch beim Einsatz bestimmter Finanzprodukte wie Anlagefonds oder strukturierten Produkte bezahlt. Retrozessionen können einmalig oder regelmässig wiederkehrend bezahlt werden. Umgangssprachlich werden Retrozessionen oft auch als Retros oder Kickbacks bezeichnet. dem Auftraggeber abzuliefern, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde. Die Verjährung der Rückforderung beträgt zehn Jahre.


Banken und Vermögensverwalter müssen Auskunft geben

Banken müssen Auskunft über die Höhe der geflossenen Rückvergütungen von Produktanbietern Produktanbieter sind Unternehmungen, die sich auf die Konstruktion und Bewirtschaftung von Finanzprodukten aller Art spezialisiert haben. Es handelt sich beispielsweise um Fondsgesellschaften, Anbieter von strukturierten Produkten oder Stiftungen. Oftmals treten Banken selber als Produktanbieter auf. Unabhängige Produktanbieter haben oftmals kein eigenes Vertriebsnetz und sind dadurch auf Vertriebspartner angewiesen. (Produkt-Retrozessionen) geben. Bei externen Vermögensverwaltern Ein Vermögensverwalter, der nicht von einer Bank angestellt ist. Externe Vermögensverwalter werden in der Schweiz oft auch als unabhängige Vermögensverwalter bezeichnet. Wirklich unabhängig können externe Vermögensverwalter aber selten agieren, weil sie mit einzelnen Banken oder Produktanbietern eng zusammen arbeiten oder Provisionen / Retrozessionen erhalten. kommen zusätzlich die Retrozessionen von Banken (Banken-Retrozessionen) hinzu. Erst wenn die genaue Höhe bekannt ist, kann das weitere Vorgehen definiert werden. Gibt eine Bank oder ein Vermögensverwalter an, keine Retrozessionen erhalten zu haben, sollte dies auf jeden Fall schriftlich bestätigt werden. Spezialisten sind sich einig, dass ein Verzicht auf Rechenschaftsablage in den allgemeinen Geschäftsbedingungen oder der Gebührenordnung nicht zulässig ist.


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