Bundesgerichtsentscheid zu Retrozessionen

Gemäss Bundesgericht gehören Retrozessionen den Kunden

Die Interessenkonflikte, welche bei der Auszahlung von Retrozessionen Sammelbegriff für Rückvergütungen von Banken und Produktanbietern an einen Vermögensverwalter oder Finanzberater. Beim Einsatz fremder Produkte erhalten auch Banken Retrozessionen von Produktanbietern (Produkt-Retrozessionen). Diese Rückvergütungen sind mit Provisionen vergleichbar und weit verbreitet. Für den Kunden sind die Retrozessionen im Normalfall nicht sichtbar. Sie werden sowohl bei Börsentransaktionen als auch beim Einsatz bestimmter Finanzprodukte wie Anlagefonds oder strukturierten Produkte bezahlt. Retrozessionen können einmalig oder regelmässig wiederkehrend bezahlt werden. Umgangssprachlich werden Retrozessionen oft auch als Retros oder Kickbacks bezeichnet. entstehen können, sind bereits seit vielen Jahren bekannt. Das Bundesgericht hat mit seinem Entscheid im Jahr 2006 auch nur bestätigt, was von vielen Seiten erwartet wurde: Die Retrozessionen gehören den Kunden, sofern dieser nicht ausdrücklich darauf verzichtet hat. Damit ein Verzicht gültig ist, muss der Kunde die genaue Höhe aller offenen und versteckten Provisionen genau kennen oder abschätzen können. Dies bedeutet, dass bei einem gültigen Verzicht die Bank oder der Vermögensverwalter die Retrozessionen gegenüber seinen Kunden offenlegen oder die Höhe sehr genau beziffern muss. Ein Verzicht ohne Transparenz ist nicht möglich.

Der Bundesgerichtsentscheid verursachte Medienresonanz

Das Urteil hat bewirkt, dass das Thema heftig  in den Medien diskutiert wurde. Dieses Echo in der Presse ist bis heute nicht verstummt. Privatanleger werden aufgefordert, die Kickbacks von ihren Beratern zurück zu fordern, weil viele Verwaltungsverträge nicht mit den bundesgerichtlichen Vorgaben konform waren. Wie viele das bereits gemacht haben, kann nicht abgeschätzt werden. Die Klagen wurden bis jetzt hauptsächlich aussergerichtlich gelöst und üblicherweise haben die involvierten Parteien Stillschweigen vereinbart. Bis alle Privatanleger vom Gerichtsentscheid profitieren können, dauert es wahrscheinlich noch ein paar Jahre. Um Details zu klären und abschliessende Klarheit zu schaffen, braucht es wahrscheinlich weitere Urteile.

Offenlegung der Retrozessionen verlangen

Nach dem Bundesgerichtsurteil ist definitiv klar, dass dem Kunden Auskunft über die erhaltenen Retrozessionen gegeben werden muss. Obwohl jeder Kunde ein Anrecht auf die Auskunftspflicht in Bezug auf Retrozessionen hat, ist es empfehlenswert, sich dieses Recht schriftlich bestätigen zu lassen. Am besten geschieht dies natürlich vor einem Vertragsabschluss, eine klare Vereinbarung kann aber auch bei bestehenden Verträgen Klarheit schaffen. Sie finden hier ein Muster einer möglichen Vereinbarung:

 

Vereinbarung zur Offenlegung von Retrozessionen