Fragen und Antworten zum Thema Interessenkonflikte

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Wann bestehen Interessenkonflikte in der Finanzberatung?
Interessenkonflikte können dann entstehen, wenn ein Finanzberater Geld von Dritten erhält und der Kunde nichts davon weiss oder nicht vollständig und transparent darüber aufgeklärt wurde. Mit Provisionen sollen Anreize geschaffen werden, die nicht immer im Interesse der Kunden sind. Bis zu einem gewissen Punkt kann ein Finanzberater die Höhe der Retrozessionen steuern und damit seine Einnahmen erhöhen. Hohe Retrozessionen sind nicht im Interesse des Kunden. Im Gegenteil: die Retrozessionen werden immer durch hohe Produkt- oder Bankgebühren finanziert, die am Schluss der Kunde trägt.
Wann bestehen Interessenkonflikte in der Vermögensverwaltung?
Interessenkonflikte bestehen immer dann, wenn der Vermögensverwalter nicht ausschliesslich durch den Kunden entschädigt wird und dieser nicht transparent über die weiteren Einnahmequellen informiert ist. Dies erschwert eine unabhängige Entscheidungsfindung des Vermögensverwalters, weil er dazu verleitet werden kann, Produkte mit hohen Kickbacks einzusetzen oder andere Handlungen vorzunehmen, um seine Einnahmen durch versteckte Rückvergütungen zu erhöhen. Interessenkonflikten können auch bei der Wahl der Depotbank entstehen. Weil die Provisionen nicht bei allen Banken gleich hoch sind, kann der Berater verleitet werden, die Bank mit den höchsten Retrozessionen zu empfehlen.
Müssen zur Lösung der Interessenkonflikte die Retrozessionen zwingend an den Kunden weiter geleitet werden?
Es gibt verschiedene Möglichkeiten, die Interessenkonflikte zu lösen. Transparenz und Aufklärung der Kunden ist die wichtigste Massnahme. Der Kunde muss immer wissen, wie viel der Berater tatsächlich mit dem Vermögen seiner Kunden verdient. Die Rückerstattung aller Retrozessionen ist eine Möglichkeit zur Erreichung der Transparenz. Wenn dem Kunden die Möglichkeit gegeben wird, regelmässig in die Retrozessionsabrechnungen der Banken und Produktanbieter Einsicht zu haben, ist dies ebenfalls eine gute Lösung.
Von wem erhalten Vermögensverwalter Retrozessionen?
Jeder Vermögensverwalter kann von zwei Parteien Retrozessionen erhalten: Banken und Produktanbietern.

Banken:
Bei Bankgebühren werden die Retrozessionen in Prozenten der Gesamtgebühren (z.B. Courtage, Depotführungsgebühr etc.) bezahlt. Sind die Bankgebühren hoch, kann vermutet werden, dass die zwischen der Bank und dem Vermögensverwalter vereinbarten Retrozessionen ebenfalls hoch sind.

Produktanbieter:
Bei Finanzinstrumenten werden Retrozessionen normalerweise in Prozenten der Produktgebühren (z.B. Management Gebühr bei Fonds oder strukturierten Produkten) bezahlt. Gebührenintensive Anlageinstrumente lösen höhere Retrozessionszahlungen aus als kostengünstige. Initialkosten beim Kauf, beispielsweise der Ausgabeaufschlag bei Fonds, fliessen grösstenteils in Form von Provisionen an den Vermögensverwalter. Bei Einzeltiteln (z.B. Obligationen oder Aktien) ist kein Produktanbieter zwischengeschaltet und es fallen neben den Bankgebühren keine weiteren Kosten an. Daher können auch keine Produktretrozessionen bezahlt werden.
Erhalten auch Banken Retrozessionen?
Retrozessionen können in zwei Kategorien aufgeteilt werden; Bank- und Produktretrozessionen. Sie fallen einerseits bei Bankgeschäften (Kauf und Verkauf von Wertschriften, Devisengeschäften oder Depotführung) an. Andererseits zahlen Produktanbieter Retrozessionen an den Vermögensverwalter beim Kauf und/oder auf dem Bestand eines Finanzproduktes. Dabei handelt es sich beispielsweise um den Ausgabeaufschlag bei Fonds oder um die sogenannten Bestandespflegekommissionen. Bei den Bankgeschäften fallen für Banken keine Retrozessionen an, sie erhalten dort bereits die volle Gebühr. Wenn Banken Finanzprodukte von anderen Banken oder unabhängigen Anbietern einsetzen, erhalten sie genau gleich wie andere Vermögensverwalter Abschluss- und Bestandsretrozessionen.
Ist eine Gewinnbeteiligung bei einem Verwaltungsmandat sinnvoll?
Ob eine Gewinnbeteiligung sinnvoll ist, hängt auch von den Bedürfnissen und Ansichten des Kunden ab. Macht die Gewinnbeteiligung einen hohen Anteil an den Gesamtkosten aus, ist der Vorteil, dass man nur bei guter Börsenlage und / oder guter Arbeit des Vermögensverwalters hohe Gebühren bezahlen muss. Ein Nachteil einer hohen Gewichtung der Gewinnbeteiligung an den Gesamteinnahmen des Vermögensverwalters liegt darin, dass das Erreichen der Zielrendite oftmals oder sogar hauptsächlich von der Lage an den Finanzmärkten abhängt und weniger vom Leistungsausweis des Vermögensverwalters. Eine zu hohe Gewinnbeteiligung hat weiter den Nachteil, dass der Berater verleitet werden kann, kurzfristig zu hohe Risiken einzugehen. Eine Gewinnbeteiligung in angemessener Höhe kann aber durchaus sinnvoll sein. Denn ein erfolgreicher Vermögensverwalter soll langfristig auch mehr verdienen als ein schlechter und dadurch für seinen Erfolg entschädigt werden. Am wichtigsten ist, dass sich der Kunde mit dem jeweiligen Gebührenmodell des Vermögensverwalters wohl fühlt und versteht, wieso er welche Gebühren bezahlen muss.
Ist Finanzberatung gegen Honorar immer unabhängig?
Nein, Beratung gegen Honorar ist nicht automatisch unabhängig. Denn Provisionen können bei einer Honorarberatung genau gleich fliessen wie bei einer Gratisberatung. Im schlimmsten Fall ist der Kunde sogar doppelt benachteiligt: Er gibt Geld aus für die Beratung und hat danach trotzdem teure Produkte mit hohen Kickbacks im Depot. Vor jeder Honorarberatung sollte sich der Kunde informieren, ob im Hintergrund Provisionen bezahlt werden und wie hoch diese sind. Auch wenn bei einer allfälligen Umsetzung, zum Beispiel bei einer Vermögensverwaltung, Retrozessionen fliessen, können sich bei der Beratung Interessenkonflikte ergeben.
Wieso spielt es überhaupt eine Rolle, wie viel der Vermögensverwalter mit dem Kundenvermögen verdient? Am Schluss ist doch das einzige was zählt die erzielte Rendite des Vermögensverwalters?
Eines ist klar: Finanzdienstleistungen sind nicht billig. Trotzdem gibt es keinen Grund, wieso ein Kunde nicht wissen soll, wie viel ihn die Dienstleistung seines Vermögensverwalters genau kostet. Transparenz nützt auch dem Vermögensverwalter, weil dadurch das Vertrauensverhältnis zum Kunden gestärkt werden kann. Wenn ein Vermögensverwalter für gute Arbeit zusätzlich entschädigt werden möchte, kann dies auch über transparentere Massnahmen als Retrozessionen erreicht werden. Das System einer Gewinnbeteiligung ist dabei nur eine Möglichkeit.
Richtig: Unter dem Strich zählt die Rendite nach allen Gebühren. Ein guter Vermögensverwalter soll auch mehr verdienen als ein schlechter. Dies ist aber nur eine Seite der Medaille: Die langfristige Rendite, die mit Ihrem Vermögen erzielt wird, ist ein Wert in der Zukunft. Gebühren fallen immer an. Ob versteckte oder hohe Gebühren gerechtfertigt sind, kann erst nach vielen Jahren herausgefunden werden. Weiter zu beachten gilt, dass es verschiedene Möglichkeiten der Renditeberechnung gibt. Wird die Rendite vor oder nach Gebühren ausgewiesen und welche Berechnungsvariante kommt zur Anwendung? Zusätzlich ist es sinnvoll, bei einer Renditeanalyse auch zu berücksichtigen, welches Risiko eingegangen wurde, um die Performance zu erreichen. Nur die erzielte Rendite für eine gewisse Zeitperiode zu analysieren ist eine oberflächliche Betrachtungsweise.